Kantonale Standorte für Wahl- und Abstimmungsplakate
Auf den aufgeführten Flächen im Eigentum des Kantons Zug dürfen Wahl- und Abstimmungsplakate aufgestellt werden. Dabei gelten folgende Regelungen:
1. Der Kanton Zug stellt bestimmte Flächen seiner Grundstücke für das Aufstellen von Wahl- und Abstimmungsplakaten kostenlos zur Verfügung.
2. Die Flächen, für welche die vorliegende General-Zustimmung gilt, sind auf ZugMap.ch eingezeichnet.
3. Bei dieser General-Zustimmung handelt es sich lediglich um das Einverständnis des Kantons Zug als Grundeigentümer.
4. Die erforderliche Bewilligung nach dem öffentlichen Recht der Standortgemeinde ist zusätzlich einzuholen. Die Bestimmungen der Bewilligung der Standortgemeinde gehen dieser General-Zustimmung vor.
5. Die vorliegende General-Zustimmung des Kantons Zug als Grundeigentümer gilt nur für das Bewerben im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen.
6. Bei Landwirtschaftsflächen ist zudem die Zustimmung des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin einzuholen.
7. Die Plakate dürfen die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden nicht gefährden. Für Schäden haftet die werbende Person bzw. Partei.
8. Die Wahl- und Abstimmungsplakate dürfen frühestens fünf Wochen vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag aufgestellt werden.
9. Die Wahl- und Abstimmungsplakate sind bis spätestens am Mittwoch nach dem Wahl oder Abstimmungssonntag wieder zu entfernen.
10. Die vorliegende General-Zustimmung des Kantons Zug gilt nur für die auf ZugMap.ch bezeichneten Grundstücksflächen. Das Aufstellen von Wahl- und Abstimmungsplakaten auf anderen Flächen von Grundstücken im Eigentum des Kantons Zug ist nicht gestattet. Nicht gestattet ist auch das Anbringen von Wahl- und Abstimmungsplakaten an Beleuchtungskandelabern, Geländern, Zäunen etc. auf kantonalen Grundstücken.
11. Die Baudirektion behält sich vor, unrechtmässig aufgestellte Wahl- oder Abstimmungsplakate ohne Vorankündigung und kostenpflichtig für die werbende Person bzw. Partei zu entfernen.
Simple
Informazioni di identificazione
- Data (Revisione)
- 2022-08-22
- Data (Creazione)
- 2019-03-28
- Status
- In corso
Punto di contatto
Servizio responsabile
- Nome dell'ente
-
Fachstelle Landerwerb / Immobiliengeschäfte Kanton Zug
- Telefono
-
+41 41 594 33 14
Indirizzo
- Città
-
Zug
- Codice postale
-
6301
- Nazione
-
CH
- Via
-
Aabachstrasse
- Numero
-
5
- Risorsa online
- https://zg.ch/de/baudirektion/direktionssekretariat/landerwerb-immobiliengeschaefte ( WWW:LINK )
- Ruolo
- Owner
- Nome
-
INTERLIS 2 (XTF)
-
GEMET
-
-
voto
-
pubblicità
-
-
geocat.ch
-
-
OpenData
-
- Tipo di rappresentazione spaziale
- Dati vettoriali
- Lingua dei metadati
- Deutsch
- Set dei caratteri dei metadati
- UTF8
- Tema
-
- M Popolazione, società, cultura
Estensione
- Descrizione
-
Cantone di Zugo (ZG)
- Formato di distribuzione
-
-
OGC Web Feature Service (WFS)
()
-
AutoCAD DXF (DXF)
()
-
OGC Geopackage (GPKG)
()
-
ESRI Shapefile (SHP)
()
-
OGC Web Feature Service (WFS)
()
- Risorsa online
- Standorte Wahlplakate ( OGC:WMS )
- Risorsa online
- Standorte Wahlplakate ( OGC:WFS )
- Identificatore del sistema di riferimento
- CH-Landeskoordinaten
Metadata
- Lingua dei metadati
- Deutsch
- Set dei caratteri dei metadati
- UTF8
- Livello gerarchico
- Set di dati
- Data dei metadati
- 2025-12-16T08:00:08.846Z
- Nome dello Standard dei metadati
-
GM03 2+
- Versione dello Standard dei metadati
-
1.0
Contatto
Servizio responsabile
- Nome dell'ente
-
Amt für Grundbuch und Geoinformation des Kantons Zug
- Ruolo del responsabile
-
Info
- Telefono
-
+41 41 594 56 00
Indirizzo
- Città
-
Zug
- Unità amministrativa
-
Zug
- Codice postale
-
6301
- Nazione
-
CH
- Via
-
Aabachstrasse
- Numero
-
5
- Protocollo
-
WWW:LINK
- Orario di apertura
-
08:00-11:45, 13:30-17:00
- Ruolo
- Distributor
- Abbreviazione dell'organizzazione
-
AGG
geocat.ch