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Kantonale Standorte für Wahl- und Abstimmungsplakate (ZG)

Auf den aufgeführten Flächen im Eigentum des Kantons Zug dürfen Wahl- und Abstimmungsplakate aufgestellt werden. Dabei gelten folgende Regelungen:

1. Der Kanton Zug stellt bestimmte Flächen seiner Grundstücke für das Aufstellen von Wahl- und Abstimmungsplakaten kostenlos zur Verfügung.

2. Die Flächen, für welche die vorliegende General-Zustimmung gilt, sind auf ZugMap.ch eingezeichnet.

3. Bei dieser General-Zustimmung handelt es sich lediglich um das Einverständnis des Kantons Zug als Grundeigentümer.

4. Die erforderliche Bewilligung nach dem öffentlichen Recht der Standortgemeinde ist zusätzlich einzuholen. Die Bestimmungen der Bewilligung der Standortgemeinde gehen dieser General-Zustimmung vor.

5. Die vorliegende General-Zustimmung des Kantons Zug als Grundeigentümer gilt nur für das Bewerben im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen.

6. Bei Landwirtschaftsflächen ist zudem die Zustimmung des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin einzuholen.

7. Die Plakate dürfen die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden nicht gefährden. Für Schäden haftet die werbende Person bzw. Partei.

8. Die Wahl- und Abstimmungsplakate dürfen frühestens fünf Wochen vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag aufgestellt werden.

9. Die Wahl- und Abstimmungsplakate sind bis spätestens am Mittwoch nach dem Wahl oder Abstimmungssonntag wieder zu entfernen.

10. Die vorliegende General-Zustimmung des Kantons Zug gilt nur für die auf ZugMap.ch bezeichneten Grundstücksflächen. Das Aufstellen von Wahl- und Abstimmungsplakaten auf anderen Flächen von Grundstücken im Eigentum des Kantons Zug ist nicht gestattet. Nicht gestattet ist auch das Anbringen von Wahl- und Abstimmungsplakaten an Beleuchtungskandelabern, Geländern, Zäunen etc. auf kantonalen Grundstücken.

11. Die Baudirektion behält sich vor, unrechtmässig aufgestellte Wahl- oder Abstimmungsplakate ohne Vorankündigung und kostenpflichtig für die werbende Person bzw. Partei zu entfernen.

Simple

Date (Revision)
2022-08-22
Date (Creation)
2019-03-28
Status
On going

Owner

Fachstelle Landerwerb / Immobiliengeschäfte Kanton Zug
Aabachstrasse 5
Zug
6301
CH
+41 41 594 33 14
https://zg.ch/de/baudirektion/direktionssekretariat/landerwerb-immobiliengeschaefte
Spatial representation type
Vector
Topic category
  • M Society

Extent

Extent

Description

Canton of Zug (ZG)

N
S
E
W








Maintenance and update frequency
Unknown

Resource format

Title

INTERLIS 2 (XTF)

Date
GEMET
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geocat.ch
  • opendata.swiss

  • OpenData

Language
Deutsch
Character encoding
UTF8
Distribution format
  • OGC Web Feature Service (WFS)

  • AutoCAD DXF (DXF)

  • OGC Geopackage (GPKG)

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https://zugmap.ch/standorte_wahlplakate

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Standorte Wahlplakate

Digital transfer options

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Standorte Wahlplakate

Reference system identifier
CH-Landeskoordinaten

Metadata

Metadata identifier
c91c898d-9e46-4320-ab2a-603be39d33a0

Language
Deutsch
Character encoding
UTF8
Language
Français
Character encoding
UTF8
Language
Italiano
Character encoding
UTF8
Language
English
Character encoding
UTF8

Distributor

Amt für Grundbuch und Geoinformation des Kantons Zug - Info
Aabachstrasse 5
Zug
Zug
6301
CH
+41 41 594 56 00
https://www.zg.ch/agg
Hours of service

08:00-11:45, 13:30-17:00

Type of resource

Resource scope
Dataset
Metadata linkage

https://www.geocat.ch/geonetwork/srv/api/records/c91c898d-9e46-4320-ab2a-603be39d33a0

Date info (Creation)
2019-03-28T10:01:10Z
Date info (Revision)
2026-06-15T13:29:32.168656Z

Metadata standard

Title

eCH-0271

 
 

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Keywords

GEMET

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