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Kantonale Standorte für Wahl- und Abstimmungsplakate (ZG)

Auf den aufgeführten Flächen im Eigentum des Kantons Zug dürfen Wahl- und Abstimmungsplakate aufgestellt werden. Dabei gelten folgende Regelungen:

1. Der Kanton Zug stellt bestimmte Flächen seiner Grundstücke für das Aufstellen von Wahl- und Abstimmungsplakaten kostenlos zur Verfügung.

2. Die Flächen, für welche die vorliegende General-Zustimmung gilt, sind auf ZugMap.ch eingezeichnet.

3. Bei dieser General-Zustimmung handelt es sich lediglich um das Einverständnis des Kantons Zug als Grundeigentümer.

4. Die erforderliche Bewilligung nach dem öffentlichen Recht der Standortgemeinde ist zusätzlich einzuholen. Die Bestimmungen der Bewilligung der Standortgemeinde gehen dieser General-Zustimmung vor.

5. Die vorliegende General-Zustimmung des Kantons Zug als Grundeigentümer gilt nur für das Bewerben im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen.

6. Bei Landwirtschaftsflächen ist zudem die Zustimmung des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin einzuholen.

7. Die Plakate dürfen die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden nicht gefährden. Für Schäden haftet die werbende Person bzw. Partei.

8. Die Wahl- und Abstimmungsplakate dürfen frühestens fünf Wochen vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag aufgestellt werden.

9. Die Wahl- und Abstimmungsplakate sind bis spätestens am Mittwoch nach dem Wahl oder Abstimmungssonntag wieder zu entfernen.

10. Die vorliegende General-Zustimmung des Kantons Zug gilt nur für die auf ZugMap.ch bezeichneten Grundstücksflächen. Das Aufstellen von Wahl- und Abstimmungsplakaten auf anderen Flächen von Grundstücken im Eigentum des Kantons Zug ist nicht gestattet. Nicht gestattet ist auch das Anbringen von Wahl- und Abstimmungsplakaten an Beleuchtungskandelabern, Geländern, Zäunen etc. auf kantonalen Grundstücken.

11. Die Baudirektion behält sich vor, unrechtmässig aufgestellte Wahl- oder Abstimmungsplakate ohne Vorankündigung und kostenpflichtig für die werbende Person bzw. Partei zu entfernen.

Einfach

Datum (Aktualisierung)
2022-08-22
Datum (Erstellung)
2019-03-28
Bearbeitungsstatus
Kontinuierliche Aktualisierung

Eigentümer

Fachstelle Landerwerb / Immobiliengeschäfte Kanton Zug
Aabachstrasse 5
Zug
6301
CH
+41 41 594 33 14
https://zg.ch/de/baudirektion/direktionssekretariat/landerwerb-immobiliengeschaefte
Räumliche Darstellungsart
Vektor
Thematik
  • M Gesellschaft

Ausdehnung

Ausdehnung

Beschreibung

Kanton Zug (ZG)

N
S
E
W








Wartungsintervall
Unbekannt

Format der Ressource

Titel

INTERLIS 2 (XTF)

Datum
GEMET
  • Wahlverfahren

  • Werbung

geocat.ch
  • opendata.swiss

  • OpenData

Sprache
Deutsch
Zeichenkodierung
Utf8
Abgabeformat
  • OGC Web Feature Service (WFS)

  • AutoCAD DXF (DXF)

  • OGC Geopackage (GPKG)

  • ESRI Shapefile (SHP)

Optionen für die digitale Übertragung

Online

https://zugmap.ch/standorte_wahlplakate

Optionen für die digitale Übertragung

Online

Standorte Wahlplakate

Optionen für die digitale Übertragung

Online

Standorte Wahlplakate

Name des Referenzsystems
CH-Landeskoordinaten

Metadaten

Identifikator des Metadatensatzes
c91c898d-9e46-4320-ab2a-603be39d33a0

Sprache
Deutsch
Zeichenkodierung
Utf8
Sprache
Français
Zeichenkodierung
Utf8
Sprache
Italiano
Zeichenkodierung
Utf8
Sprache
English
Zeichenkodierung
Utf8

Verteiler

Amt für Grundbuch und Geoinformation des Kantons Zug - Info
Aabachstrasse 5
Zug
Zug
6301
CH
+41 41 594 56 00
https://zg.ch/agg
Betriebszeiten

08:00-11:45, 13:30-17:00

Anwendungsbereich der Metadaten

Domäne der Ressourcenanwendung
Datenbestand
Link zu den Metadaten

https://www.geocat.ch/geonetwork/srv/api/records/c91c898d-9e46-4320-ab2a-603be39d33a0

Datumsangaben (Erstellung)
2019-03-28T10:01:10Z
Datumsangaben (Aktualisierung)
2026-06-15T13:29:32.168656Z

Metadatenstandard

Titel

eCH-0271

 
 

Räumliche Ausdehnung

Schlüsselwörter

GEMET

Wahlverfahren Werbung
geocat.ch

OpenData opendata.swiss






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