Kantonale Standorte für Wahl- und Abstimmungsplakate
Auf den aufgeführten Flächen im Eigentum des Kantons Zug dürfen Wahl- und Abstimmungsplakate aufgestellt werden. Dabei gelten folgende Regelungen:
1. Der Kanton Zug stellt bestimmte Flächen seiner Grundstücke für das Aufstellen von Wahl- und Abstimmungsplakaten kostenlos zur Verfügung.
2. Die Flächen, für welche die vorliegende General-Zustimmung gilt, sind auf ZugMap.ch eingezeichnet.
3. Bei dieser General-Zustimmung handelt es sich lediglich um das Einverständnis des Kantons Zug als Grundeigentümer.
4. Die erforderliche Bewilligung nach dem öffentlichen Recht der Standortgemeinde ist zusätzlich einzuholen. Die Bestimmungen der Bewilligung der Standortgemeinde gehen dieser General-Zustimmung vor.
5. Die vorliegende General-Zustimmung des Kantons Zug als Grundeigentümer gilt nur für das Bewerben im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen.
6. Bei Landwirtschaftsflächen ist zudem die Zustimmung des Bewirtschafters/der Bewirtschafterin einzuholen.
7. Die Plakate dürfen die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden nicht gefährden. Für Schäden haftet die werbende Person bzw. Partei.
8. Die Wahl- und Abstimmungsplakate dürfen frühestens fünf Wochen vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag aufgestellt werden.
9. Die Wahl- und Abstimmungsplakate sind bis spätestens am Mittwoch nach dem Wahl oder Abstimmungssonntag wieder zu entfernen.
10. Die vorliegende General-Zustimmung des Kantons Zug gilt nur für die auf ZugMap.ch bezeichneten Grundstücksflächen. Das Aufstellen von Wahl- und Abstimmungsplakaten auf anderen Flächen von Grundstücken im Eigentum des Kantons Zug ist nicht gestattet. Nicht gestattet ist auch das Anbringen von Wahl- und Abstimmungsplakaten an Beleuchtungskandelabern, Geländern, Zäunen etc. auf kantonalen Grundstücken.
11. Die Baudirektion behält sich vor, unrechtmässig aufgestellte Wahl- oder Abstimmungsplakate ohne Vorankündigung und kostenpflichtig für die werbende Person bzw. Partei zu entfernen.
Simple
Basisinformation
- Datumsangaben (Überarbeitung)
- 2022-08-22
- Datumsangaben (Erstellung)
- 2019-03-28
- Bearbeitungsstatus
- Kontinuierliche Aktualisierung
Kontakt für die Ressource
Verantwortliche Stelle
- Organisation
-
Fachstelle Landerwerb / Immobiliengeschäfte Kanton Zug
- Telefonnummer
-
+41 41 594 33 14
Adressangaben
- Ort
-
Zug
- PLZ
-
6301
- Staat
-
CH
- Strassenname
-
Aabachstrasse
- Hausnummer
-
5
- Website
- https://zg.ch/de/baudirektion/direktionssekretariat/landerwerb-immobiliengeschaefte ( WWW:LINK )
- Funktion
- Eigentümer / Datenherr
- Bezeichnung
-
INTERLIS 2 (XTF)
-
GEMET
-
-
Wahlverfahren
-
Werbung
-
-
geocat.ch
-
-
OpenData
-
- Räumliche Darstellungsart
- Vektor
- Sprache
- Deutsch
- Zeichensatz
- Utf8
- Thematik
-
- M Bevölkerung, Gesellschaft, Kultur
Ausdehnung
- Beschreibung
-
Kanton Zug (ZG)
- Abgabeformat
-
-
OGC Web Feature Service (WFS)
()
-
AutoCAD DXF (DXF)
()
-
OGC Geopackage (GPKG)
()
-
ESRI Shapefile (SHP)
()
-
OGC Web Feature Service (WFS)
()
- Online
- Standorte Wahlplakate ( OGC:WMS )
- Online
- Standorte Wahlplakate ( OGC:WFS )
- Identifikator des Referenzsystems
- CH-Landeskoordinaten
Metadaten
- Sprache
- Deutsch
- Zeichensatz
- Utf8
- Hierarchieebene
- Datenbestand
- Datum
- 2025-12-16T08:00:08.846Z
- Bezeichnung des Metadatenstandards
-
GM03 2+
- Version des Metadatenstandards
-
1.0
Metadatenkontakt
Verantwortliche Stelle
- Organisation
-
Amt für Grundbuch und Geoinformation des Kantons Zug
- Position
-
Info
- Telefonnummer
-
+41 41 594 56 00
Adressangaben
- Ort
-
Zug
- Verwaltungseinheit
-
Zug
- PLZ
-
6301
- Staat
-
CH
- Strassenname
-
Aabachstrasse
- Hausnummer
-
5
- Protokoll
-
WWW:LINK
- Servicezeiten
-
08:00-11:45, 13:30-17:00
- Funktion
- Vertrieb
- Abkürzung der Organisation
-
AGG
geocat.ch