Kanton Appenzell Innerrhoden - Jagdbanngebiete AI
Eidgenössische Jagdbanngebiete gibt es seit 1875. Sie dienten dem Zweck der Hebung der Bestände von Gämsen, Rothirschen und Rehen sowie von Steinböcken (Schalenwild), die damals wegen Verfolgung durch die Jagd und Konkurrenz durch Vieh selten geworden waren. Die heutige Situation ist gekennzeichnet durch hohe und teilweise übersetzte Schalenwildbestände mit den dadurch bedingten Wildschadenproblemen einerseits und durch den Rückgang empfindlicher Arten wie Auerhuhn, Steinhuhn, Rebhuhn und Feldhase andererseits. Am 1. April 1988 erfolgte die Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel (NHG, 20. Juni 1986). Damit wurde auch die Revision der aus dem Jahre 1962 stammenden Verordnung über die Banngebiete eingeleitet. Diese haben heute die Regulierung der Bestände von Hirschen, Rehen, Gämsen und Steinböcken sowie den Schutz und die Förderung seltener Arten sowie deren Lebensräume zum Ziel.
Daten vom Bund als SHP
Simple
- Bearbeitungsstatus
- Kontinuierliche Aktualisierung
- Überarbeitungsintervall
- Bei Bedarf
Ressourceneinschränkungen
- Identifikator
- null
- Assoziationstyp
- isDescriptionOf
- Räumliche Darstellungsart
- Vektor
- Sprache
-
ger
- Zeichensatz
- Utf8
- Thematik
-
- G1 221 Flora und Fauna
- Alternativtitel
-
Jagdbanngebiete AI - Eidgenössische Jagdbanngebiete gibt es seit 1875. Sie dienten dem Zweck der Hebung der Bestände von Gämsen, Rothirschen und Rehen sowie von Steinböcken (Schalenwild), die damals wegen Verfolgung durch die Jagd und Konkurrenz durch Vieh selten geworden waren. Die heutige Situation ist gekennzeichnet durch hohe und teilweise übersetzte Schalenwildbestände mit den dadurch bedingten Wildschadenproblemen einerseits und durch den Rückgang empfindlicher Arten wie Auerhuhn, Steinhuhn, Rebhuhn und Feldhase andererseits. Am 1. April 1988 erfolgte die Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel (NHG, 20. Juni 1986). Damit wurde auch die Revision der aus dem Jahre 1962 stammenden Verordnung über die Banngebiete eingeleitet. Diese haben heute die Regulierung der Bestände von Hirschen, Rehen, Gämsen und Steinböcken sowie den Schutz und die Förderung seltener Arten sowie deren Lebensräume zum Ziel.
Daten vom Bund als SHP
- Gemeinsamer Titel
-
Jagdbanngebiete AI
- Verantwortliche Stelle
-
Organisation Person E-Mail Funktion Land- und Forstwirtschaftsdepartement AI
Autor GEOINFO Applications AG
resourceprovider
- Kontakt für die Ressource
-
Organisation Person E-Mail Funktion Kanton Appenzell Innerrhoden
Eigentümer / Datenherr
Ausdehnung
- Beschreibung
-
Kanton Appenzell Innerrhoden
- Art der Ausdehnungsangabe

))
- Identifikator des Referenzsystems
- CH1903+ / LV95 / EPSG: 2056
- Abgabeformat
-
Bezeichnung Version ESRI (shp)
-
Vertriebsstelle
Metadata
- Metadatensatzidentifikator
- geoportal-734-3 XML
- Sprache
-
ger
- Zeichensatz
- Utf8
- Hierarchieebene
- Datenbestand
- Datum
- 2019-05-23T09:09:16.384Z
- Metadatenkontakt
-
Organisation Person E-Mail Funktion Bundesamt für Umwelt
info@bafu.adm info@bafu.admin.ch
Verwalter
- Sprachraum
-
Sprache Zeichensatz Deutsch Utf8