Kanton Appenzell Innerrhoden - Jagdbanngebiete AI
Eidgenössische Jagdbanngebiete gibt es seit 1875. Sie dienten dem Zweck der Hebung der Bestände von Gämsen, Rothirschen und Rehen sowie von Steinböcken (Schalenwild), die damals wegen Verfolgung durch die Jagd und Konkurrenz durch Vieh selten geworden waren. Die heutige Situation ist gekennzeichnet durch hohe und teilweise übersetzte Schalenwildbestände mit den dadurch bedingten Wildschadenproblemen einerseits und durch den Rückgang empfindlicher Arten wie Auerhuhn, Steinhuhn, Rebhuhn und Feldhase andererseits. Am 1. April 1988 erfolgte die Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel (NHG, 20. Juni 1986). Damit wurde auch die Revision der aus dem Jahre 1962 stammenden Verordnung über die Banngebiete eingeleitet. Diese haben heute die Regulierung der Bestände von Hirschen, Rehen, Gämsen und Steinböcken sowie den Schutz und die Förderung seltener Arten sowie deren Lebensräume zum Ziel.
Daten vom Bund als SHP
Simple
- Status
- On going
- Maintenance and update frequency
- As needed
Resource constraints
- Aggregate Datasetindentifier
- null
- Association Type
- isDescriptionOf
- Spatial representation type
- Vector
- Language
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ger
- Character set
- UTF8
- Topic category
-
- G1 221 Flora und Fauna
- Alternate title
-
Jagdbanngebiete AI - Eidgenössische Jagdbanngebiete gibt es seit 1875. Sie dienten dem Zweck der Hebung der Bestände von Gämsen, Rothirschen und Rehen sowie von Steinböcken (Schalenwild), die damals wegen Verfolgung durch die Jagd und Konkurrenz durch Vieh selten geworden waren. Die heutige Situation ist gekennzeichnet durch hohe und teilweise übersetzte Schalenwildbestände mit den dadurch bedingten Wildschadenproblemen einerseits und durch den Rückgang empfindlicher Arten wie Auerhuhn, Steinhuhn, Rebhuhn und Feldhase andererseits. Am 1. April 1988 erfolgte die Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel (NHG, 20. Juni 1986). Damit wurde auch die Revision der aus dem Jahre 1962 stammenden Verordnung über die Banngebiete eingeleitet. Diese haben heute die Regulierung der Bestände von Hirschen, Rehen, Gämsen und Steinböcken sowie den Schutz und die Förderung seltener Arten sowie deren Lebensräume zum Ziel.
Daten vom Bund als SHP
- Collective title
-
Jagdbanngebiete AI
- Cited responsible party
-
Organisation name Individual name Electronic mail address Role Land- und Forstwirtschaftsdepartement AI
Author GEOINFO Applications AG
resourceprovider
- Point of contact
-
Organisation name Individual name Electronic mail address Role Kanton Appenzell Innerrhoden
Owner
Extent
- Description
-
Kanton Appenzell Innerrhoden
- Extent type code

))
- Reference system identifier
- CH1903+ / LV95 / EPSG: 2056
- Distribution format
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Name Version ESRI (shp)
-
Distributor
Metadata
- File identifier
- geoportal-734-3 XML
- Metadata language
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ger
- Character set
- UTF8
- Hierarchy level
- Dataset
- Date stamp
- 2019-05-23T09:09:16.384Z
- Metadata author
-
Organisation name Individual name Electronic mail address Role Bundesamt für Umwelt
info@bafu.adm info@bafu.admin.ch
Custodian
- Other language
-
Language Character encoding German UTF8