Potentielle Bodenverwertungsstandorte
Bei Bautätigkeiten anfallender Boden soll grundsätzlich vor Ort oder andernorts wieder verwertet werden. Es gilt eine Verwertungspflicht (gemäss „Verordnung über die Verwertung und die Entsorgung von Abfällen“, VVEA). Diese Verwertungspflicht gilt für unbelasteten Boden.
Gleichzeitig besagt das „Umweltschutzgesetz“ (USG), dass die Fruchtbarkeit von Böden dauerhaft zu erhalten ist. Boden gilt als fruchtbar, wenn er eine für seinen Standort typischen Bodenaufbau und eine typische Mächtigkeit aufweist. Generell soll die natürliche Bodenvielfalt nicht beeinträchtigt werden. Natürlich gewachsene Böden kommen dementsprechend für die Verwertung von ausgehobenem Boden kaum in Frage. Eine Verwertung ist somit nur auf Böden möglich, welche keinen naturnahen Aufbau mehr aufweisen. Die Wiederverwertung von Boden ist in erster Linie sinnvoll auf Böden, die durch menschliche Eingriffe wesentlich verändert oder die gar künstlich aufgebaut wurden (so genannte anthropogene Böden).
Gemäss „Sachplan Fruchtfolgefläche“ sind die Kantone verpflichtet, zur Sicherung der Ernährungssicherheit ein Flächenkontingent bereitzustellen und zu erhalten. Zonenkonforme Bauten und Infrastrukturbauten ausserhalb der Bauzone führen zu einem stetigen Rückgang dieser Kontingentflächen. Durch sinnvolle Bodenaufwertungen von Nichtfruchtfolgeflächen zu Fruchtfolgeflächen können diese Verluste teilweise kompensiert werden. Diese Kompensationen benötigen geeignete Flächen. Diese wurden durch das Amt für Umweltschutz und Energie identifiziert und in einem Kartenwerk dargestellt.
Es wurde dazu in verschiedenen Archiven anthropogen veränderte Bodenflächen in der Landwirtschaftszone erfasst und die geeigneten in der „Hinweiskarte Potentielle Verwertungsstandorte für Boden“ dargestellt. Erfasst und berücksichtigt wurden:
• Ablagerungs- und Betriebsstandorte aus dem Kataster der belasteten Standorte (KbS)
• Bekannte Terrainveränderungen und Geländeauffüllungen aus den Baugesuchen (Bauinspektorat- und Staatsarchivablagen)
• Deponien und Terrainveränderungen aus dem Archiv des Amtes für Umweltschutz und Energie
• Auffüllungen im Rahmen von Flusskorrekturen (Tiefbauamt und Staatsarchiv)
• Auffüllungen im Zusammenhang mit dem Bahnbau (Staatsarchiv)
• Auffüllungen Strassenbau (Tiefbauamt und Staatsarchiv)
• Auffüllungen, die bei der Bodenkartierung Landwirtschaftsland Basel-Landschaft als solche erfasst wurden
Im Kartenwerk sind nur die für Aufwertungsmassnahmen geeigneten Standorte mit einer Mindestfläche von 2‘000 m2 und mit Hangneigungen kleiner 18% aufgenommen. Einige erfasste Standorte liegen auf Fruchtfolgeflächen gemäss Sachplan Fruchtfolgeflächen des Bundes. Diese sind nur für Aufwertungen mit A- Boden (1. Stich, Humus) geeignet und werden im Kartenwerk separat ausgewiesen.
Basierend auf der Karte „Potentielle Verwertungsstandorte Boden“ können sich Eigentümerinnen und Eigentü-mer, interessierte Bauherrschaften und Bauunternehmungen sowie auch Planungsbüros für ein gemeinsames Projekt finden. Anschliessend ist eine zertifizierte bodenkundliche Baubegleitung (BBB) beizuziehen, welche ein Bodenschutzkonzept ausarbeitet und die Arbeiten fachlich begleitet.
Terrainveränderungen sind immer bewilligungspflichtig. Die wichtigsten Punkte sind im Merkblatt Geländeveränderungen und Geländeveränderungen in der Landwirtschaftszone zu finden.
Eine detaillierte Herleitung dieses Kartenwerkes finden Sie im Bericht: Hinweiskarte Bodenverwertung, AUE BL, Dezember 2014. Für detaillierte Informationen stehen Ihnen die Experten der Fachstelle Ressourcenwirtschaft und Bodenschutz gerne zur Verfügung.
Informationen, Merkblätter und Publikationen zum Thema Boden und Bodenschutz finden sich auch unter http://www.aue.bl.ch –> Boden.
Simple
Basisinformation
- Alternativtitel
-
Abfallanlagen, Ergebnisse Kantonale Überwachung Bodenbelastung
- Datumsangaben (Überarbeitung)
- 2018-04-13
- Zweck
-
Ausscheidung und Darstellung von geeigneten Verwertungsstandorten von aus Bautätigkeiten anfallenden unbelasteten und geeigneten Boden.
- Bearbeitungsstatus
- Kontinuierliche Aktualisierung
Kontakt für die Ressource
Verantwortliche Stelle
- Organisation
-
Amt für Umweltschutz und Energie
- Telefonnummer
-
+41 61 552 51 11
Adressangaben
- Website
- https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/bau-und-umweltschutzdirektion/umweltschutz-energie ( WWW:LINK )
- Servicezeiten
-
8.00-11.30, 14.00-16.30
- Funktion
- Ansprechpartner
- Überarbeitungsintervall
- userDefined
- Anmerkung
-
Aktualisierung erfolgt voraussichtlich alle 2 Jahre
-
geocat.ch
-
-
Bodenverwertung
-
-
GEMET
-
-
Umwelt
-
- Anwendungseinschränkungen
-
Die Geodaten sind nicht öffentlich und nur im kantonalen Intranet einsehbar.
- Räumliche Darstellungsart
- Vektor
- Sprache
- Deutsch
- Zeichensatz
- Utf8
- Thematik
-
- F Geologie, Boden, naturbedingte Risiken
- F2 Boden
- L Umwelt-, Naturschutz
- L1 Umweltschutz, Lärm
Ausdehnung
- Beschreibung
-
Kanton Basel-Landschaft (BL)
- Identifikator des Geobasisdatensatzes
-
114, 125
- Art des Identifikators
- Bund
- Abgabeformat
-
-
ESRI Shapefile (SHP)
()
-
ESRI Shapefile (SHP)
()
Vertriebsstelle
Kontakt
Verantwortliche Stelle
- Organisation
-
Amt für Geoinformation BL
- Telefonnummer
-
+41 61 552 56 73
Adressangaben
- Servicezeiten
-
8.00-11.30, 14.00-16.30
- Funktion
- Vertrieb
- Kosten
-
150.- CHF
- Bestellhinweise
-
Gebührenverordnung für Geobasisdaten und Geodienste (GeoVO, SGS 211.57): http://bl.clex.ch/frontend/versions/1133?locale=de
- Lieferzeit
-
Datenlieferung innert 3 Tagen
- Bezeichnung
-
ESRI Shapefile (SHP)
- Online
- GeoView BL ( CHTOPO:specialised-geoportal )
- Identifikator des Referenzsystems
- CH1903+ / LV95 / EPSG:2056
Metadaten
- Sprache
- Deutsch
- Zeichensatz
- Utf8
- Hierarchieebene
- Datenbestand
- Datum
- 2023-12-12T11:25:11.251Z
- Bezeichnung des Metadatenstandards
-
GM03 2+
Metadatenkontakt
Verantwortliche Stelle
- Organisation
-
Amt für Geoinformation BL
- Telefonnummer
-
+41 61 552 56 73
Adressangaben
- Servicezeiten
-
8.00-11.30, 14.00-16.30
- Funktion
- Ansprechpartner
geocat.ch