Potentielle Bodenverwertungsstandorte
Bei Bautätigkeiten anfallender Boden soll grundsätzlich vor Ort oder andernorts wieder verwertet werden. Es gilt eine Verwertungspflicht (gemäss „Verordnung über die Verwertung und die Entsorgung von Abfällen“, VVEA). Diese Verwertungspflicht gilt für unbelasteten Boden.
Gleichzeitig besagt das „Umweltschutzgesetz“ (USG), dass die Fruchtbarkeit von Böden dauerhaft zu erhalten ist. Boden gilt als fruchtbar, wenn er eine für seinen Standort typischen Bodenaufbau und eine typische Mächtigkeit aufweist. Generell soll die natürliche Bodenvielfalt nicht beeinträchtigt werden. Natürlich gewachsene Böden kommen dementsprechend für die Verwertung von ausgehobenem Boden kaum in Frage. Eine Verwertung ist somit nur auf Böden möglich, welche keinen naturnahen Aufbau mehr aufweisen. Die Wiederverwertung von Boden ist in erster Linie sinnvoll auf Böden, die durch menschliche Eingriffe wesentlich verändert oder die gar künstlich aufgebaut wurden (so genannte anthropogene Böden).
Gemäss „Sachplan Fruchtfolgefläche“ sind die Kantone verpflichtet, zur Sicherung der Ernährungssicherheit ein Flächenkontingent bereitzustellen und zu erhalten. Zonenkonforme Bauten und Infrastrukturbauten ausserhalb der Bauzone führen zu einem stetigen Rückgang dieser Kontingentflächen. Durch sinnvolle Bodenaufwertungen von Nichtfruchtfolgeflächen zu Fruchtfolgeflächen können diese Verluste teilweise kompensiert werden. Diese Kompensationen benötigen geeignete Flächen. Diese wurden durch das Amt für Umweltschutz und Energie identifiziert und in einem Kartenwerk dargestellt.
Es wurde dazu in verschiedenen Archiven anthropogen veränderte Bodenflächen in der Landwirtschaftszone erfasst und die geeigneten in der „Hinweiskarte Potentielle Verwertungsstandorte für Boden“ dargestellt. Erfasst und berücksichtigt wurden:
• Ablagerungs- und Betriebsstandorte aus dem Kataster der belasteten Standorte (KbS)
• Bekannte Terrainveränderungen und Geländeauffüllungen aus den Baugesuchen (Bauinspektorat- und Staatsarchivablagen)
• Deponien und Terrainveränderungen aus dem Archiv des Amtes für Umweltschutz und Energie
• Auffüllungen im Rahmen von Flusskorrekturen (Tiefbauamt und Staatsarchiv)
• Auffüllungen im Zusammenhang mit dem Bahnbau (Staatsarchiv)
• Auffüllungen Strassenbau (Tiefbauamt und Staatsarchiv)
• Auffüllungen, die bei der Bodenkartierung Landwirtschaftsland Basel-Landschaft als solche erfasst wurden
Im Kartenwerk sind nur die für Aufwertungsmassnahmen geeigneten Standorte mit einer Mindestfläche von 2‘000 m2 und mit Hangneigungen kleiner 18% aufgenommen. Einige erfasste Standorte liegen auf Fruchtfolgeflächen gemäss Sachplan Fruchtfolgeflächen des Bundes. Diese sind nur für Aufwertungen mit A- Boden (1. Stich, Humus) geeignet und werden im Kartenwerk separat ausgewiesen.
Basierend auf der Karte „Potentielle Verwertungsstandorte Boden“ können sich Eigentümerinnen und Eigentü-mer, interessierte Bauherrschaften und Bauunternehmungen sowie auch Planungsbüros für ein gemeinsames Projekt finden. Anschliessend ist eine zertifizierte bodenkundliche Baubegleitung (BBB) beizuziehen, welche ein Bodenschutzkonzept ausarbeitet und die Arbeiten fachlich begleitet.
Terrainveränderungen sind immer bewilligungspflichtig. Die wichtigsten Punkte sind im Merkblatt Geländeveränderungen und Geländeveränderungen in der Landwirtschaftszone zu finden.
Eine detaillierte Herleitung dieses Kartenwerkes finden Sie im Bericht: Hinweiskarte Bodenverwertung, AUE BL, Dezember 2014. Für detaillierte Informationen stehen Ihnen die Experten der Fachstelle Ressourcenwirtschaft und Bodenschutz gerne zur Verfügung.
Informationen, Merkblätter und Publikationen zum Thema Boden und Bodenschutz finden sich auch unter http://www.aue.bl.ch –> Boden.
Simple
Information de l'identification
- Autres appellations ou acronymes
-
Abfallanlagen, Ergebnisse Kantonale Überwachung Bodenbelastung
- Date (Révision)
- 2018-04-13
- But
-
Ausscheidung und Darstellung von geeigneten Verwertungsstandorten von aus Bautätigkeiten anfallenden unbelasteten und geeigneten Boden.
- Etat
- Mise à jour continue
Contact pour la ressource
Responsable
- Nom de l'organisation
-
Amt für Umweltschutz und Energie
- Numéro de téléphone
-
+41 61 552 51 11
Adresse
- Ville
-
Liestal
- Code postal
-
4410
- Adresse e-mail
- Nom de la rue
-
Rheinstrasse
- Numéro de la maison
-
29
- Adresse Internet
- https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/bau-und-umweltschutzdirektion/umweltschutz-energie ( WWW:LINK )
- Heures de service
-
8.00-11.30, 14.00-16.30
- Rôle
- Point de contact
- Fréquence de mise à jour
- userDefined
- Remarque sur la mise à jour
-
Aktualisierung erfolgt voraussichtlich alle 2 Jahre
-
geocat.ch
-
-
récupération des sols
-
-
GEMET
-
-
environnement
-
- Limitation d'utilisation
-
Die Geodaten sind nicht öffentlich und nur im kantonalen Intranet einsehbar.
- Type de représentation spatiale
- Vecteur
- Langue
- Deutsch
- Jeu de caractères
- Utf8
- Catégorie ISO
-
- F Géologie, sols, dangers naturels
- F2 Sols
- L Protection de l'environnement et de la nature
- L1 Protection de l'environnement, bruit
Étendue
- Description
-
Canton de Bâle-Campagne (BL)
- Identifiant Géodonnées de base
-
114, 125
- Type de géodonnées de base
- Fédéral
- Format (encodage)
-
-
ESRI Shapefile (SHP)
()
-
ESRI Shapefile (SHP)
()
Distributeur
Contact
Responsable
- Nom de l'organisation
-
Amt für Geoinformation BL
- Numéro de téléphone
-
+41 61 552 56 73
Adresse
- Ville
-
Liestal
- Code postal
-
4410
- Adresse e-mail
- Nom de la rue
-
Mühlemattstrasse
- Numéro de la maison
-
36
- Heures de service
-
8.00-11.30, 14.00-16.30
- Rôle
- Distributeur
- Taxes
-
150.- CHF
- Instructions de commande
-
Gebührenverordnung für Geobasisdaten und Geodienste (GeoVO, SGS 211.57): http://bl.clex.ch/frontend/versions/1133?locale=de
- Temps d'attente
-
Datenlieferung innert 3 Tagen
- Nom du format
-
ESRI Shapefile (SHP)
- Ressource en ligne
- GeoView BL ( CHTOPO:specialised-geoportal )
- Nom du système de référence
- CH1903+ / LV95 / EPSG:2056
Métadonnées
- Langue
- Deutsch
- Jeu de caractères
- Utf8
- Type de ressource
- Jeu de données
- Date des métadonnées
- 2023-12-12T11:25:11.251Z
- Nom du standard de métadonnées
-
GM03 2+
Contact
Responsable
- Nom de l'organisation
-
Amt für Geoinformation BL
- Numéro de téléphone
-
+41 61 552 56 73
Adresse
- Ville
-
Liestal
- Code postal
-
4410
- Adresse e-mail
- Nom de la rue
-
Mühlemattstrasse
- Numéro de la maison
-
36
- Heures de service
-
8.00-11.30, 14.00-16.30
- Rôle
- Point de contact
geocat.ch