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Japankäfer

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Der Japankäfer (Popillia japonica) gilt in der Schweiz als Quarantäneorganismus. Deshalb bestehen Melde- und Bekämpfungspflichten. Der Schädling frisst über 400 verschiedene Nutz- und Zierpflanzen. Dadurch gefährdet er Pflanzen in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Umwelt. Bei einer weiteren Ausbreitung drohen grosse finanzielle und ökologische Schäden. Zur Bekämpfung und zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Japankäfers werden ein Befallsherd und eine Pufferzone ausgeschieden. Bei der Festlegung der beiden Zonen wurden nach Möglichkeit bestehenden Gemeindegrenzen, Quartiere oder Verkehrswege als Grenzverläufe verwendet. Der Befallsherd besteht aus einer Zone mit einem Radius von mindestens 1 km um Fallen, in denen im letzten Jahr Japankäfer nachgewiesen wurden. In dieser Zone gelten besonders strenge Vorgaben, um die Population zu tilgen und eine Ausbreitung zu verhindern. Die Pufferzone ist ein Gebiet mit einer Breite von mindestens 5 km Breite rund um den Befallsherd. Sie dient als Schutz- und Überwachungszone. In dieser Zone gelten etwas weniger strenge Vorschriften. Diese Massnahmen sollen eine Ausbreitung des Japankäfers in andere Gebiete verhindern.

Simple

Datum (Erstellung)
2026-05-04
Datum (Aktualisierung)
2026-05-20
Kennung
Japankäfer

Bearbeitungsstatus
Endgültig

Herausgeber

Kanton Zürich - Marco Landis (Amt für Landschaft und Natur Strickhof)
Eschikon 21
Lindau
8315
CH
+41 58 105 98 00
http://www.strickhof.ch

Ausdehnung

Ausdehnung

Beschreibung

Kanton Zürich

Geografische Kennung
ZH





N
S
E
W




Wartungsintervall
Version des Dienstes

1.3.0

Kopplungstyp
Fest

Operationen

Name der Operation

GetCapabilities

Distributionsplattform
Webdienst
Verknüpfungspunkt

https://wms.zh.ch/ALNJapankaeferZHWMS?Service=WMS&Request=GetCapabilities

Abgabeformat
  • OGC WMS Japankäfer

Optionen für die digitale Übertragung

Online

https://wms.zh.ch/ALNJapankaeferZHWMS?Service=WMS&Request=GetCapabilities

Der Japankäfer (Popillia japonica) gilt in der Schweiz als Quarantäneorganismus. Deshalb bestehen Melde- und Bekämpfungspflichten. Der Schädling frisst über 400 verschiedene Nutz- und Zierpflanzen. Dadurch gefährdet er Pflanzen in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Umwelt. Bei einer weiteren Ausbreitung drohen grosse finanzielle und ökologische Schäden. Zur Bekämpfung und zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Japankäfers werden ein Befallsherd und eine Pufferzone ausgeschieden. Bei der Festlegung der beiden Zonen wurden nach Möglichkeit bestehenden Gemeindegrenzen, Quartiere oder Verkehrswege als Grenzverläufe verwendet. Der Befallsherd besteht aus einer Zone mit einem Radius von mindestens 1 km um Fallen, in denen im letzten Jahr Japankäfer nachgewiesen wurden. In dieser Zone gelten besonders strenge Vorgaben, um die Population zu tilgen und eine Ausbreitung zu verhindern. Die Pufferzone ist ein Gebiet mit einer Breite von mindestens 5 km Breite rund um den Befallsherd. Sie dient als Schutz- und Überwachungszone. In dieser Zone gelten etwas weniger strenge Vorschriften. Diese Massnahmen sollen eine Ausbreitung des Japankäfers in andere Gebiete verhindern.

Metadata

Identifikator des Metadatensatzes
c032e0f2-27f4-4363-88f1-f64556332dc9

Sprache
Deutsch
Zeichenkodierung
Utf8

Anbieter

Kanton Zürich - Marco Landis (Amt für Landschaft und Natur Strickhof)
Eschikon 21
Lindau
8315
CH
http://www.strickhof.ch

Anwendungsbereich der Metadaten

Domäne der Ressourcenanwendung
Dienst
Name

Service

Datumsangaben (Erstellung)
2026-05-04
Datumsangaben (Aktualisierung)
2026-05-20

Metadatenstandard

Titel

eCH-0271

 
 

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Provided by

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