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Veranstaltungen im Wald

Der vorliegende Datensatz gibt eine Übersicht über die geltenden Bestimmungen betreffend der Melde- und Bewilligungspflicht bei Veranstaltungen im Wald.



Regelfälle:

Veranstaltungen die im Wald stattfinden oder durch den Wald führen sind ab 50 Personen meldepflichtig. Sind zusätzliche Bedingungen erfüllt, sind solche Veranstaltungen bewilligungspflichtig (§ 8 kantonales Waldgesetz; kWaG; SGS 570).

Grundsätzlich gelten folgende Personenzahlen als Auslöser für die Bewilligungspflicht:

- Reitsportliche Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen (§ 1 Abs. 1 lit. b Dekret über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald (SGS 570.1))

- Radsportliche Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen (§ 1 Abs. 1 lit. c Dekret)

- Übrige Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen (§ 1 Abs. 1 lit. d Dekret)

- Veranstaltungen mit übermässigen Emissionen auf Flora und Fauna (z.B. mit Hunden) mit mehr als 50 Personen (§ 1 Abs. 1 lit. a Dekret)

Die Anzahl Personen errechnet sich aus den Teilnehmenden, Helfenden und Zuschauenden einer Veranstaltung (Art. 18 Abs. 2 kantonale Waldverordnung; kWaV; SGS 570.11).

Soll eine Veranstaltung zwischen dem 01. April und 31. Juli (Haupt-Brut- und Setzzeit gemäss § 38 Abs. 1 kantonales Jagdgesetz; SGS 520) stattfinden, so sind übermässige Immissionen auf Flora und Fauna zu erwarten und die Veranstaltung ist bereits ab 50 Personen bewilligungspflichtig (§ 1 Abs. 1 lit. a Dekret). Veranstaltungen mit Hunden sind während der Haupt-Brut- und –Setzzeit nicht bewilligungsfähig. Zwischen dem 01. Mai und 30. Juni (Höhepunkt der Haupt-Brut- und -Setzzeit) dürfen keine Veranstaltungen abseits der offiziellen Wege durchgeführt werden (Entscheid des Kantonsgerichts Baselland Nr. 810 12 136 vom 07. November 2012).

Ist nur eine Gemeinde betroffen, so ist die Bewilligungsbehörde die Gemeinde. Bei mehreren Gemeinden liegt der Bewilligungsentscheid beim Amt für Wald (§ 2 Dekret). Das Gesuch ist spätestens zwei Monate vor der Veranstaltung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen (§ 2 Dekret). Eine frühere Einreichung wird empfohlen. Besteht für eine Veranstaltung eine Meldepflicht, aber keine Bewilligungspflicht, so ist der Gemeinderat der betroffenen Gemeinden über die Veranstaltung zu informieren.

Spezialfälle: Wildruhe- und Naturschutzgebiete

Wildruhe- und Naturschutzgebiete sind gegenüber Störungen durch den Menschen besonders sensibel. Sie dienen als Rückzugsgebiete für Wildtiere und als Schutzgebiete für einheimische Tier- und Pflanzenarten. Deshalb können in diesen Gebieten verschärfte Regelungen gelten oder Veranstaltungen grundsätzlich untersagt sein. Durch anklicken der jeweiligen Flächen können die geltenden Bestimmungen für die kantonalen Schutzgebiete abgerufen werden.

Einfach

Alternativtitel

Forstliche Planung (Standortverhältnisse, Waldfunktionen)

Datum (Aktualisierung)
2022-05-10
Zweck

Veranstaltungsorte mit Einschränkungen in Waldgebieten.

Bearbeitungsstatus
Abgeschlossen

Ansprechpartner

Amt für Wald beider Basel
Ebenrainweg 25
Sissach
4450
+41 61 552 56 59
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-gesundheitsdirektion/amt-fuer-wald-beider-basel
Betriebszeiten

8.00-12.00, 13.30-17.00

Räumliche Darstellungsart
Vektor
Thematik
  • G Biologie
  • M Gesellschaft

Ausdehnung

Ausdehnung

Beschreibung

Kanton Basel-Landschaft (BL)

N
S
E
W








Ausdehnung

Ausdehnung

Beschreibung

Kanton Basel-Stadt (BS)

N
S
E
W








Wartungsintervall
Bei Bedarf
GEMET
  • Forst

GEMET
  • Wald

geocat.ch
  • Veranstaltung

geocat.ch
  • Einschränkung

Ressourcenbeschränkungen

Nutzungsbeschränkung

Die Geodaten sind öffentlich zugänglich (Zugangsberechtigungsstufe A). Es gelten die Nutzungsbedingungen des Kantons Basel-Landschaft.

Sprache
Deutsch
Zeichenkodierung
Utf8
Geobasisdaten
true
Identifikator des Geobasisdatensatzes

161

Geobasisdatenebene
Kantonal
Geobasisdatentyp
basicGeodata
Abgabeformat
  • ESRI Shapefile (SHP)

Verteiler

Amt für Geoinformation BL
Mühlemattstrasse 36
Liestal
4410
+41 61 552 56 73
https://geo.bl.ch
Betriebszeiten

8.00-11.30, 14.00-16.30

Gebühren

150.- CHF

Bestellhinweise

Gebührenverordnung für Geobasisdaten und Geodienste (GeoVO, SGS 211.57): http://bl.clex.ch/frontend/versions/1133?locale=de

Wartezeit

Datenlieferung innert 3 Tagen

Titel

ESRI Shapefile (SHP)

Datum

Optionen für die digitale Übertragung

Online

GeoView BL

Darstellungsdienst Kanton BL

Name des Referenzsystems
CH1903+ / LV95/EPSG:2056

Metadaten

Identifikator des Metadatensatzes
b1fb4b4f-e6b2-4af4-91d3-f6000b9baf0d

Sprache
Deutsch
Zeichenkodierung
Utf8
Sprache
Français
Zeichenkodierung
Utf8
Sprache
Italiano
Zeichenkodierung
Utf8
Sprache
English
Zeichenkodierung
Utf8

Ansprechpartner

Amt für Geoinformation BL
Mühlemattstrasse 36
Liestal
4410
+41 61 552 56 73
https://geo.bl.ch
Betriebszeiten

8.00-11.30, 14.00-16.30

Anwendungsbereich der Metadaten

Domäne der Ressourcenanwendung
Datenbestand
Link zu den Metadaten

https://www.geocat.ch/geonetwork/srv/api/records/b1fb4b4f-e6b2-4af4-91d3-f6000b9baf0d

Datumsangaben (Erstellung)
2021-08-06T12:54:44Z
Datumsangaben (Aktualisierung)
2026-04-13T09:00:37.868378Z

Metadatenstandard

Titel

eCH-0271

 
 

Veranstaltungen im Wald

Räumliche Ausdehnung

Schlüsselwörter

GEMET

Forst Wald
geocat.ch

Einschränkung Veranstaltung






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