Gewässerraum nach Art. 36a GSchG
Das eidgenössische Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Kantone, den sogenannten Gewässerraum auszuscheiden. Der Gewässerraum ist ein Korridor entlang der Gewässer, in dem neue Bauten und Anlagen im Grundsatz unzulässig sind und die landwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt ist. Die Kantone müssen den Gewässerraum bis zum 31. Dezember 2018 festlegen, und zwar in Abhängigkeit von der Gewässerbreite. In der Zwischenzeit gelten die Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzverordnung (Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 4. Mai 2011 GSchV), wonach ein beidseitiger Uferstreifen von definierter Breite von Bauten und Anlagen freizuhalten ist. Die Bewilligungsbehörden dürfen innerhalb dieses Gewässerraums gemäss Art. 41c GSchV standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen bewilligen. Dieser Gewässerraum ist bei sämtlichen Planungen und Bauvorhaben zu berücksichtigen resp. einzuhalten. Der Gewässerraum entsteht durch Plangenehmigungsverfahren, kantonale Nutzungsplanungen oder kommunale Nutzungsplanungen. Neben den rechtskräftigen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) werden auch laufende Änderungen dargestellt (Art. 8b Abs. 1 lit. a ÖREBKV).
Simple
Basisinformation
- Alternativtitel
-
Gewässerraum
- Datumsangaben (Überarbeitung)
- 2025-12-16
- Zweck
-
Die Darstellung des Gewässerraums dient zur Beurteilung der Rechtmässigkeit von Bauten und Anlagen, sowie der Beurteilung der Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung gemäss Art. 41a GSchV.
- Bearbeitungsstatus
- Kontinuierliche Aktualisierung
Kontakt für die Ressource
Verantwortliche Stelle
- Organisation
-
Amt für Raumplanung
- Telefonnummer
-
+41 61 552 55 83
Adressangaben
- Servicezeiten
-
8.00-11.30, 14.00-16.30
- Funktion
- Ansprechpartner
- Überarbeitungsintervall
- Kontinuierlich
-
geocat.ch
-
-
Gewässerraum
-
opendata.swiss
-
-
GEMET
-
-
Gewässerschutz
-
- Anwendungseinschränkungen
-
Die Geodaten sind öffentlich zugänglich (Zugangsberechtigungsstufe A). Es gelten die Nutzungsbedingungen des Kantons Basel-Landschaft.
- Räumliche Darstellungsart
- Vektor
- Sprache
- Deutsch
- Zeichensatz
- Utf8
- Thematik
-
- I Gewässer
- L Umwelt-, Naturschutz
- L2 Natur- und Landschaftsschutz
Ausdehnung
- Beschreibung
-
Kanton Basel-Landschaft (BL)
- Identifikator des Geobasisdatensatzes
-
190
- Art des Identifikators
- Bund
- Geodata Type
- Basic Geodata
- Abgabeformat
-
-
ESRI Shapefile (SHP)
()
-
ESRI Shapefile (SHP)
()
Vertriebsstelle
Kontakt
Verantwortliche Stelle
- Organisation
-
Amt für Geoinformation BL
- Telefonnummer
-
+41 61 552 56 73
Adressangaben
- Servicezeiten
-
8.00-11.30, 14.00-16.30
- Funktion
- Vertrieb
- Kosten
-
150.- CHF
- Bestellhinweise
-
Gebührenverordnung für Geobasisdaten und Geodienste (GeoVO, SGS 211.57): http://bl.clex.ch/frontend/versions/1133?locale=de
- Lieferzeit
-
Datenlieferung innert 3 Tagen
- Bezeichnung
-
ESRI Shapefile (SHP)
- Online
-
GeoView BL
(
CHTOPO:specialised-geoportal
)
Darstellungsdienst Kanton BL
- Online
-
GeoShop BL
(
WWW:DOWNLOAD-URL
)
Der Bezugs- und Downloadservice GeoShop BL ist kostenlos.
- Identifikator des Referenzsystems
- CH1903+ / LV95 / EPSG:2056
Metadaten
- Sprache
- Deutsch
- Zeichensatz
- Utf8
- Hierarchieebene
- Datenbestand
- Datum
- 2025-12-03T13:23:04.801Z
- Bezeichnung des Metadatenstandards
-
GM03 2+
Metadatenkontakt
Verantwortliche Stelle
- Organisation
-
Amt für Geoinformation BL
- Telefonnummer
-
+41 61 552 56 73
Adressangaben
- Servicezeiten
-
8.00-11.30, 14.00-16.30
- Funktion
- Ansprechpartner
geocat.ch