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ÖREB-Kataster - vereinfachtes Datenmodell ZH - Gewässerraum

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Gewässerräume werden an Fliess- und Stehgewässern grundeigentümerverbindlich ausgeschieden. Sie gewährleisten die natürlichen Funktionen der Gewässer, den Hochwasserschutz und die Nutzung als Naherholungsgebiet. Die Gewässerschutzverordnung des Bundes (GSchV) legt dazu konkrete Masse fest, wie gross der Gewässerraum mindestens sein muss (Art. 41a und 41b GSchV). Der Gewässerraum muss dort erhöht werden, wo dies zur Gewährleistung für den Hochwasserschutz, der Revitalisierung, sowie bei überwiegenden Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes und der Gewässernutzung erforderlich ist. Im Gewässerraum dürfen nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Bauten und Anlagen erstellt werden. In dicht überbauten Gebieten kann der Gewässerraum den baulichen Gegebenheiten angepasst werden, soweit der Schutz vor Hochwasser gewährleistet ist, bzw. kann die Behörde für zonenkonforme Bauten und Anlagen Ausnahmen bewilligen, sofern keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Rechtmässig erstellte und bestimmungsgemäss nutzbare Bauten und Anlagen im Gewässerraum sind in ihrem Bestand grundsätzlich geschützt. Der Gewässerraum darf nur extensiv gestaltet und bewirtschaftet werden (Art. 41 c GschV) In Ausnahmefällen kann auf die Festlegung eines Gewässerraums verzichtet werden (Art. 41a Abs. 5 GSchV). Verzicht bedeutet, dass der Uferstreifen nach Übergangsbestimmungen abgelöst wird und dass die Einschränkungen gem. Art. 41c GSchV nicht zur Anwendung kommen. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen entlang der Gewässer (bspw. Gewässerabstand nach § 21 WWG, Gewässerabstandslinien, Gewässerbaulinien, 3-Meter Pufferstreifen gemäss ChemRRV) bleiben weiterhin in Kraft und werden durch den Gewässerraum bzw. den Verzicht auf die Gewässerraumfestlegung nicht ersetzt. Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Neubeurteilung möglich, ob eine Gewässerraumausscheidung doch erforderlich ist. Derzeit findet die kantonsweite Festlegung der Gewässerräume statt. An Gewässer(-abschnitten), wo der Gewässerraum noch nicht festgelegt ist, regeln die Übergangsbestimmungen der GSchV direkt und grundeigentümerverbindlich die Bemessung der von Bauten und Anlagen freizuhaltenden Uferstreifen. Der Gewässerabstand von 5 Meter gemäss § 21 des kantonalen Wasserwirtschaftsgesetzes (WWG), behält bis zu einer allfälligen Anpassung des WWG auch mit der Festlegung des Gewässerraums weiterhin Gültigkeit. Die Gewässerraumdaten wurden per Dezember 2023 in den ÖREB-Kataster überführt.

Simple

Datum (Aktualisierung)
2023-11-18
Bearbeitungsstatus
Abgeschlossen

Eigentümer

Kanton Zürich - (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Abteilung Wasserbau)
Walcheplatz 2
Zürich
8090
CH
+41 43 259 32 24
+41 43 258 87 62
https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/wasser-gewaesser.html
Räumliche Darstellungsart
Vektor

Räumliche Auflösung

Vergleichsmassstab

Massstabszahl
500
Thematik
  • L Umwelt
  • E Planungsunterlagen und Kataster
  • I Binnengewässer

Ausdehnung

Ausdehnung

Beschreibung

Kanton Zürich

Geografische Kennung
ZH

N
S
E
W








Wartungsintervall
Täglich
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  • Gewässer

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  • Gewässerraum

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  • Stehgewässer

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  • Fliessgewässer

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  • ÖREB

Sprache
Deutsch
Zeichenkodierung
Utf8
Thematische Unterkategorien
L2 Natur- und Landschaftsschutz
Thematische Unterkategorien
E1 Raumplanung, Raumentwicklung
Geobasisdaten
true
Identifikator des Geobasisdatensatzes

185

Geobasisdatenebene
Kantonal
Geobasisdatentyp
openGovernmentData
Abgabeformat
  • DXF (.dxf)

  • ESRI File Geodatabase (.gdb)

  • GeoPackage (.gpkg)

  • Comma separated text (.csv)

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Gewässerkarte (inkl. Wasserrechte und Gewässerraum)

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Allgemeiner WFS für Open-Government-Data des Kantons Zürich (OGD ZH WFS)

WFS für Open-Government-Data des Kantons Zürich (OGD ZH WFS)

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WMS Gewässerkarte (inkl. Wasserrechte und Gewässerraum)

Öffentliche Oberflächengewässer, Wasserrechte, Gewässerraum und Hochwasserrückhaltebecken

Name des Referenzsystems
CH1903+_LV95

Metadata

Identifikator des Metadatensatzes
71223bf8-6141-403e-9292-8b20fdd74f61

Sprache
Deutsch
Zeichenkodierung
Utf8

Autor

Kanton Zürich - Dominik Koehler (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Abteilung Wasserbau)
Walcheplatz 2
Zürich
8090
CH
+41 43 259 32 24
+41 43 258 87 62
https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/wasser-gewaesser.html

Anwendungsbereich der Metadaten

Domäne der Ressourcenanwendung
Datenbestand
Link zu den Metadaten

Datumsangaben (Erstellung)
2014-03-06T15:48:01
Datumsangaben (Aktualisierung)
2025-02-20T09:45:12

Metadatenstandard

Titel

eCH-0271

 
 

Overviews

Spatial extent

Keywords

geocat.ch

Fliessgewässer Gewässer Gewässerraum Stehgewässer ÖREB


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