Gewässerraum nach Übergangsbestimmungen GSchV
Bis Kanton und Gemeinden den Gewässerraum nach Vorgaben der Gewässerschutzgesetzgebung ausgeschieden haben, gelten die Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzverordnung (Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 4. Mai 2011 GSchV). Demnach ist ein beidseitiger Uferstreifen von definierter Breite von Bauten und Anlagen freizuhalten.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz stellt die in den Übergangsbestimmungen definierten Breiten annähernd dar. Die Einträge sind in erster Linie als Hinweis zu verstehen, dass die Übergangsbestimmungen zur Gewässerschutzverordnung zu beachten sind. Massgebend für den einzuhaltenden Abstand ist der Absatz 2 der Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 4. Mai 2011 der Gewässerschutzverordnung:
«Solange sie den Gewässerraum nicht festgelegt haben, gelten die Vorschriften für Anlagen nach Artikel 41c Absätze 1 und 2 entlang von Gewässern auf einem beidseitigen Streifen mit einer Breite von je:
a. 8 m plus die Breite der bestehenden Gerinnesohle bei Fliessgewässern mit einer Gerinnesohle bis 12 m Breite;
b. 20 m bei Fliessgewässern mit einer bestehenden Gerinnesohle von mehr als 12 m Breite;
c. 20 m bei stehenden Gewässern mit einer Wasserfläche von mehr als 0,5 ha.»
Simple
Basisinformation
- Alternativtitel
-
Gewässerraum
- Datumsangaben (Überarbeitung)
- 2025-03-19
- Zweck
-
Ungefähre Darstellung des Absatz 2 der Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 4. Mai 2011 GSchV als Hilfestellung zur Beurteilung der Rechtmässigkeit von Bauten und Anlagen, bis der definitive Gewässerraum gemäss Art. 41a GSchV in Kraft tritt.
- Bearbeitungsstatus
- Kontinuierliche Aktualisierung
Kontakt für die Ressource
Verantwortliche Stelle
- Organisation
-
Amt für Raumplanung
- Telefonnummer
-
+41 61 552 55 83
Adressangaben
- Servicezeiten
-
8.00-11.30, 14.00-16.30
- Funktion
- Ansprechpartner
- Überarbeitungsintervall
- Kontinuierlich
-
geocat.ch
-
-
Gewässerraum
-
Planungsinstrument
-
- Anwendungseinschränkungen
-
Die Geodaten sind öffentlich zugänglich (Zugangsberechtigungsstufe A). Es gelten die Nutzungsbedingungen des Kantons Basel-Landschaft.
- Räumliche Darstellungsart
- Vektor
- Sprache
- Deutsch
- Zeichensatz
- Utf8
- Thematik
-
- E Raumplanung, Grundstückskataster
- E1 Raumplanung, Raumentwicklung
- I Gewässer
Ausdehnung
- Beschreibung
-
Kanton Basel-Landschaft (BL)
- Identifikator des Geobasisdatensatzes
-
190
- Art des Identifikators
- Bund
- Geodata Type
- Basic Geodata
- Abgabeformat
-
-
ESRI Shapefile (SHP)
()
-
ESRI Shapefile (SHP)
()
Vertriebsstelle
Kontakt
Verantwortliche Stelle
- Organisation
-
Amt für Geoinformation BL
- Telefonnummer
-
+41 61 552 56 73
Adressangaben
- Servicezeiten
-
8.00-11.30, 14.00-16.30
- Funktion
- Vertrieb
- Kosten
-
150.- CHF
- Bestellhinweise
-
Gebührenverordnung für Geobasisdaten und Geodienste (GeoVO, SGS 211.57): http://bl.clex.ch/frontend/versions/1133?locale=de
- Lieferzeit
-
Datenlieferung innert 3 Tagen
- Bezeichnung
-
ESRI Shapefile (SHP)
- Online
-
GeoView BL
(
CHTOPO:specialised-geoportal
)
Darstellungsdienst Kanton BL
- Online
-
GeoShop BL
(
WWW:LINK
)
Der Bezugs- und Downloadservice GeoShop BL ist kostenlos.
- Identifikator des Referenzsystems
- CH1903+ / LV95 / EPSG:2056
Metadaten
- Sprache
- Deutsch
- Zeichensatz
- Utf8
- Hierarchieebene
- Datenbestand
- Datum
- 2025-03-07T06:41:56.445Z
- Bezeichnung des Metadatenstandards
-
GM03 2+
Metadatenkontakt
Verantwortliche Stelle
- Organisation
-
Amt für Geoinformation BL
- Telefonnummer
-
+41 61 552 56 73
Adressangaben
- Servicezeiten
-
8.00-11.30, 14.00-16.30
- Funktion
- Ansprechpartner
geocat.ch