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Gewässerraum nach Übergangsbestimmungen GSchV

Bis Kanton und Gemeinden den Gewässerraum nach Vorgaben der Gewässerschutzgesetzgebung ausgeschieden haben, gelten die Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzverordnung (Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 4. Mai 2011 GSchV). Demnach ist ein beidseitiger Uferstreifen von definierter Breite von Bauten und Anlagen freizuhalten.



Wichtiger Hinweis: Der Datensatz stellt die in den Übergangsbestimmungen definierten Breiten annähernd dar. Die Einträge sind in erster Linie als Hinweis zu verstehen, dass die Übergangsbestimmungen zur Gewässerschutzverordnung zu beachten sind. Massgebend für den einzuhaltenden Abstand ist der Absatz 2 der Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 4. Mai 2011 der Gewässerschutzverordnung:

«Solange sie den Gewässerraum nicht festgelegt haben, gelten die Vorschriften für Anlagen nach Artikel 41c Absätze 1 und 2 entlang von Gewässern auf einem beidseitigen Streifen mit einer Breite von je:

a. 8 m plus die Breite der bestehenden Gerinnesohle bei Fliessgewässern mit einer Gerinnesohle bis 12 m Breite;

b. 20 m bei Fliessgewässern mit einer bestehenden Gerinnesohle von mehr als 12 m Breite;

c. 20 m bei stehenden Gewässern mit einer Wasserfläche von mehr als 0,5 ha.»

Einfach

Alternativtitel

Gewässerraum

Datum (Aktualisierung)
2025-03-19
Zweck

Ungefähre Darstellung des Absatz 2 der Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 4. Mai 2011 GSchV als Hilfestellung zur Beurteilung der Rechtmässigkeit von Bauten und Anlagen, bis der definitive Gewässerraum gemäss Art. 41a GSchV in Kraft tritt.

Bearbeitungsstatus
Kontinuierliche Aktualisierung

Ansprechpartner

Amt für Raumplanung
Kreuzbodenweg 2
Liestal
4410
+41 61 552 55 83
http://arp.bl.ch
Betriebszeiten

8.00-11.30, 14.00-16.30

Räumliche Darstellungsart
Vektor
Thematik
  • E Planungsunterlagen und Kataster
  • I Binnengewässer

Ausdehnung

Ausdehnung

Beschreibung

Kanton Basel-Landschaft (BL)

N
S
E
W








Wartungsintervall
Kontinuierlich
geocat.ch
  • Gewässerraum

  • Planungsinstrument

Ressourcenbeschränkungen

Nutzungsbeschränkung

Die Geodaten sind öffentlich zugänglich (Zugangsberechtigungsstufe A). Es gelten die Nutzungsbedingungen des Kantons Basel-Landschaft.

Sprache
Deutsch
Zeichenkodierung
Utf8
Thematische Unterkategorien
E1 Raumplanung, Raumentwicklung
Geobasisdaten
true
Identifikator des Geobasisdatensatzes

190

Geobasisdatenebene
National
Geobasisdatentyp
basicGeodata
Abgabeformat
  • ESRI Shapefile (SHP)

Verteiler

Amt für Geoinformation BL
Mühlemattstrasse 36
Liestal
4410
+41 61 552 56 73
https://geo.bl.ch
Betriebszeiten

8.00-11.30, 14.00-16.30

Gebühren

150.- CHF

Bestellhinweise

Gebührenverordnung für Geobasisdaten und Geodienste (GeoVO, SGS 211.57): http://bl.clex.ch/frontend/versions/1133?locale=de

Wartezeit

Datenlieferung innert 3 Tagen

Titel

ESRI Shapefile (SHP)

Datum

Optionen für die digitale Übertragung

Online

GeoView BL

Darstellungsdienst Kanton BL

Optionen für die digitale Übertragung

Online

GeoShop BL

Der Bezugs- und Downloadservice GeoShop BL ist kostenlos.

Name des Referenzsystems
CH1903+ / LV95/EPSG:2056

Metadaten

Identifikator des Metadatensatzes
51ddeaaf-a2fb-4238-9b7c-a4966bdbe879

Sprache
Deutsch
Zeichenkodierung
Utf8
Sprache
Français
Zeichenkodierung
Utf8
Sprache
Italiano
Zeichenkodierung
Utf8
Sprache
English
Zeichenkodierung
Utf8

Ansprechpartner

Amt für Geoinformation BL
Mühlemattstrasse 36
Liestal
4410
+41 61 552 56 73
https://geo.bl.ch
Betriebszeiten

8.00-11.30, 14.00-16.30

Anwendungsbereich der Metadaten

Domäne der Ressourcenanwendung
Datenbestand
Link zu den Metadaten

https://www.geocat.ch/geonetwork/srv/api/records/51ddeaaf-a2fb-4238-9b7c-a4966bdbe879

Datumsangaben (Erstellung)
2017-11-09T17:50:44Z
Datumsangaben (Aktualisierung)
2026-04-13T08:17:39.802615Z

Metadatenstandard

Titel

eCH-0271

 
 

Provisorischer Gewaesserraum

Räumliche Ausdehnung

Schlüsselwörter

geocat.ch

Gewässerraum Planungsinstrument






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