Konsultationsbereiche Raumplanung - Störfallvorsorge
Allgemeines: Nach Art. 11a der Störfallverordnung (StFV) berücksichtigen die Kantone die Störfallvorsorge in ihrer Richt- und Nutzungsplanung. Die Vollzugbehörde der StFV bezeichnet bei Betrieben, Verkehrswegen und Rohrleitungsanlagen den angrenzenden Bereich, in dem die Erstellung neuer Bauten und Anlagen zu einer erheblichen Erhöhung des Risikos führen kann („Konsultationsbereich“). Konsultationsbereich Eisenbahn: Der Konsultationsbereich einer Eisenbahnanlage umfasst die Zone bis zu einem Abstand von 100 m des Gleises, auf dem gefährliche Güter transportiert werden. Die zuständige Vollzugsbehörde der StFV ist das Bundesamt für Verkehr (BAV). Konsultationsbereich Störfallbetriebe: Bei den Störfallbetrieben ist der Konsultationsbereich abhängig vom Gefahrenpotential. Bei Störfallbetrieben mit humantoxischen Gasen oder Flüssiggas, deren Lagermengen das 10-fache der Mengenschwelle nach StFV überschreiten, umfasst der Konsultationsbereich die Zone bis zu einem Abstand von 300 m, bei den anderen Störfallbetrieben bis zu einem Abstand von 100 m. Die zuständige Vollzugsbehörde der StFV ist das Sicherheitsinspektorat BL (SIT). Konsultationsbereich Erdgashochdruckleitungen: Der Konsultationsbereich von Erdgasleitungen mit einem Durchmesser >= 24" und einem maximal zulässigen Betriebsdruck >= 67,5 bar umfasst die Zone bis zu einem Abstand 300 m. Der Konsultationsbereich der restlichen der StFV unterstellten Erdgasleitungen umfasst die Zone bis zu einem Abstand 100 m. Die zuständige Vollzugsbehörde der StFV ist das Bundesamt für Energie (BFE). Konsultationsbereich Strassen: Der Konsultationsbereich von Durchgangsstrassen umfasst die Zone bis zu einem Abstand von 100 m der Spur, auf der gefährliche Güter transportiert werden. Die zuständige Vollzugsbehörde der StFV ist für Nationalstrassen das Bundesamt für Strassen (ASTRA), für kantonale Durchgangsstrassen das Sicherheitsinspektorat BL (SIT).
Simple
Basisinformation
- Alternativtitel
-
Risikokataster (Erhebungen der Kantone)
- Datumsangaben (Überarbeitung)
- 2025-02-07
- Zweck
-
Im Artikel 11a der Störfallverordnung werden Kantone verpflichtet, die Störfallverordnung in der Richt- und Nutzungsplanung zu berücksichtigen. In der Planungshilfe Raumplanung und Störfallvorsorge wird aufgezeigt, wie dies in der Praxis umgesetzt werden kann und welche Verantwortlichkeiten die Planungsbehörden (Gemeinden und Amt für Raumplanung) und Vollzugsbehörde (Sicherheitsinspektorat BL) bei den einzelnen Prozessschritten haben.
- Bearbeitungsstatus
- Kontinuierliche Aktualisierung
Kontakt für die Ressource
Verantwortliche Stelle
- Organisation
-
Störfallvorsorge
- Telefonnummer
-
+41 61 552 51 11
Adressangaben
- Servicezeiten
-
8.00-11.30, 14.00-16.30
- Funktion
- Ansprechpartner
- Überarbeitungsintervall
- Vierteljährlich
-
geocat.ch
-
-
Störfallvorsorge
-
-
geocat.ch
-
-
Risikokataster
-
- Anwendungseinschränkungen
-
Die Geodaten sind öffentlich zugänglich. Es gelten die Nutzungsbedingungen des Kantons Basel-Landschaft.
- Räumliche Darstellungsart
- Vektor
- Sprache
- Deutsch
- Zeichensatz
- Utf8
- Thematik
-
- N Gesundheit
- E Raumplanung, Grundstückskataster
- E1 Raumplanung, Raumentwicklung
Ausdehnung
- Beschreibung
-
Kanton Basel-Landschaft (BL)
- Identifikator des Geobasisdatensatzes
-
113
- Art des Identifikators
- Bund
- Geodata Type
- Basic Geodata
- Abgabeformat
-
-
ESRI Shapefile (SHP)
()
-
ESRI Shapefile (SHP)
()
- Online
-
GeoShop BL
(
WWW:LINK
)
Der Bezugs- und Downloadservice GeoShop BL ist kostenlos.
- Online
-
GeoView BL
(
CHTOPO:specialised-geoportal
)
Darstellungsdienst Kanton BL
- Identifikator des Referenzsystems
- CH1903+ / LV95 / EPSG:2056
Dateninhalt
- Im Datenbestand enthalten
- Datumsangaben (Erstellung)
- 2016-08-23
Klasse
- Art des Modells
- Andere
Metadaten
- Sprache
- Deutsch
- Zeichensatz
- Utf8
- Hierarchieebene
- Datenbestand
- Datum
- 2024-05-17T12:35:41.559Z
- Bezeichnung des Metadatenstandards
-
GM03 2+
Metadatenkontakt
Verantwortliche Stelle
- Organisation
-
Amt für Geoinformation BL
- Telefonnummer
-
+41 61 552 56 73
Adressangaben
- Servicezeiten
-
8.00-11.30, 14.00-16.30
- Funktion
- Ansprechpartner
Gesetzgebung
- Land
- Schweiz
- Sprache
- Deutsch
- Sprache
- Französisch
- Sprache
- Italienisch
- Gesetzestyp
- nationales Gesetz
- Interne Referenz
-
SR 814.01
- Alternativtitel
-
Umweltschutzgesetz (USG)
- Datumsangaben (Erstellung)
- 1983-10-07
- Datumsangaben (Publikation)
- 1985-01-01
Gesetzgebung
- Land
- Schweiz
- Sprache
- Deutsch
- Sprache
- Französisch
- Sprache
- Italienisch
- Gesetzestyp
- nationale Verordnung
- Interne Referenz
-
SR 814.012
- Alternativtitel
-
Störfallverordnung (StFV)
- Datumsangaben (Erstellung)
- 1991-02-27
- Datumsangaben (Publikation)
- 1991-04-01
Gesetzgebung
- Land
- Schweiz
- Sprache
- Deutsch
- Gesetzestyp
- kantonales Gesetz
- Interne Referenz
-
SGS 780
- Alternativtitel
-
Übertretungsstrafgesetz (ÜStG)
- Datumsangaben (Erstellung)
- 2005-04-21
- Datumsangaben (Publikation)
- 2007-01-01
Gesetzgebung
- Land
- Schweiz
- Sprache
- Deutsch
- Gesetzestyp
- kantonales Gesetz
- Interne Referenz
-
SGS 780.11
- Alternativtitel
-
Umweltschutzverordnung (USV)
- Datumsangaben (Erstellung)
- 1991-12-24
- Datumsangaben (Publikation)
- 1992-01-01
geocat.ch