Bebaute Gebiete nach Schweizer Luftfahrtrecht
Bei den bebauten Gebieten nach Schweizer Luftfahrtrecht handelt es sich um eine quantitative und im Hinblick auf aviatische Kriterien anwendbare Definition der Flächen, welche in Art. 63 und Art. 65a der Verordnung vom 23. November 1994 über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1) angewendet werden.
Eine Bewilligungspflicht in bebautem und unbebautem Gebiet gilt für Objekte mit einer Höhe von 100 m und mehr (Hochspannungsleitungen, WEA und Slacklines bereits ab 60 m und mehr), sowie bei Durchstossungen eines HBK oder eines SiZo.
Eine Registrierungspflicht gilt für Objekte mit einer Höhe von 60 m und mehr in bebautem Gebiet und einer Höhe von 25 m und mehr in unbebautem Gebiet (oder im Falle von Mobilkranen erst ab einer Höhe von 40 m und mehr).
Eigentümer müssen rechtzeitig vor der Erstellung oder Änderung eine Registrierung dieser Bauten und Anlagen oder temporären Objekte beim BAZL vornehmen.
Dieser Vektordatensatz für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein wird automatisch aus den Gebäudegrundrissen des Produkts "swissTLM3D" der Swisstopo abgeleitet und periodisch nachgeführt.
Simple
Basisinformation
- Alternativtitel
-
Bebaute Gebiete VIL
- Datumsangaben (Erstellung)
- 2018-08-24
- Datumsangaben (Überarbeitung)
- 2025-03-24
- Identifikator
- ch.bazl.bebaute-gebiete_luftfahrtrecht
Identifikator
- Bearbeitungsstatus
- Kontinuierliche Aktualisierung
Kontakt für die Ressource
Verantwortliche Stelle
- Organisation
-
Bundesamt für Zivilluftfahrt
- Position
-
Luftraum
Adressangaben
- Protokoll
-
WWW:LINK
- Funktion
- Ansprechpartner
- Vorname
-
Markus
- Nachname
-
Luginbühl
- Abkürzung der Organisation
-
BAZL
- Bezeichnung
-
ESRI Shapefile (SHP)
-
geocat.ch
-
-
Luftfahrt
-
Luftfahrthindernis
-
opendata.swiss
-
-
geocat.ch
-
-
BGDI Bundesgeodaten-Infrastruktur
-
-
GEMET
-
-
Luftfahrtrecht
-
Bebaute Fläche
-
- Nutzungseinschränkungen
- Benutzerdeifinierte Einschränkungen
- Andere Einschränkungen
- Opendata BY: Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht.
- Andere Einschränkungen
- Räumliche Darstellungsart
- Vektor
- Massstabszahl
- 1000
- Massstabszahl
- 100000
- Sprache
- Deutsch
- Zeichensatz
- Utf8
- Thematik
-
- P Verkehr
Ausdehnung
- Beschreibung
-
Schweiz
Ausdehnung
- Beschreibung
-
Liechtenstein
- Abgabeformat
-
-
ESRI Shapefile (SHP)
()
-
OGC Geopackage (GPKG)
()
-
ESRI Shapefile (SHP)
()
- Online
-
Vorschau map.geo.admin.ch
(
MAP:Preview
)
Vorschau map.geo.admin.ch
- Online
-
ch.bazl.bebaute-gebiete_luftfahrtrecht
(
OGC:WMS
)
WMS-BGDI Dienst, Layer "Bebaute Gebiete VIL"
- Online
-
ch.bazl.bebaute-gebiete_luftfahrtrecht
(
OGC:WMTS
)
WMTS-BGDI Dienst, Layer "Bebaute Gebiete VIL"
- Online
-
Link zum Fachportal
(
CHTOPO:specialised-geoportal
)
Link zum Fachportal
- Online
-
RESTful API von geo.admin.ch
(
ESRI:REST
)
RESTful API von geo.admin.ch
- Geometrietyp
- Fläche
- Identifikator des Referenzsystems
- EPSG:2056
Metadaten
- Sprache
- Deutsch
- Zeichensatz
- Utf8
- Hierarchieebene
- Datenbestand
- Datum
- 2025-12-15T11:45:22.508Z
- Bezeichnung des Metadatenstandards
-
GM03_2
Metadatenkontakt
Verantwortliche Stelle
- Organisation
-
Bundesamt für Zivilluftfahrt
- Position
-
Fachstelle Geoinformationssysteme (GIS)
- Telefonnummer
-
+41 (0)58 465 80 39
Adressangaben
- Protokoll
-
WWW:LINK
- Funktion
- Ansprechpartner
- Abkürzung der Organisation
-
BAZL
Gesetzgebung
- Land
- Schweiz
- Gesetzestyp
- nationale Verordnung
- Alternativtitel
-
VIL
- Datumsangaben (Erstellung)
- 1994-11-23
- Datumsangaben (Publikation)
- 1995-01-01
- Bezeichnung
-
SR 748.131.1
geocat.ch